Ausscheiden und Nachrücken von MandatsträgernPubliziert am 6. März 2024 von A. Hollmann-Schymanietz Die besondere Wahlleiterin des Marktflecken Merenberg stellt gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung fest: >>>zur BekanntmachungBekanntmachungen