Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Eintragung einer oder mehrerer Auskunfts- / Übermittlungssperren im Melderegister eingeräumt. Den Meldebehörden obliegt die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über die Auskunfts-und Übermittlungssperren zu unterrichten.
>>>vollständige Informationen zu Auskunfts- und Übermittlungssperren