Satzungen und Gebühren
Satzung für die Friedhöfe (Friedhofsordnung)
Gebührenordnung zur Satzung für Friedhöfe
Satzung Waldfriedhof
Gebührenordnung zur Satzung Waldfriedhof
Übersicht Grabstätten mit Gebühren
Sabine Ritter
06471-9539-17
s.ritter@merenberg.de
Die Friedhofsverwaltung erledigt alle Aufgaben, welche nicht-bauliche Angelegenheiten der Friedhöfe betreffen.
An erster Stelle steht die Terminvergabe für Trauerfeiern und Beerdigungen. Sie erfolgt nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen in der Regel in Absprache mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen.
Einmal jährlich finden Abräumungen von Grabstätten statt. Über die Möglichkeiten der vorzeitigen Abräumung von Gräbern gibt Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne Auskunft. Das Formular "Antrag auf Abräumung einer Grabstätte" erhalten Sie in unserem Formularpool.
Anträge auf Genehmigung von Grabmalen sind von den Steinmetzen vor der Errichtung eines Grabmales bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Entsprechende Richtlinien hierfür entnehmen diese bitte aus unserer Friedhofsordnung. Gerne geben wir auch telefonisch Auskunft.
Mit dem Waldfriedhof Merenberg bietet der Marktflecken seit November 2017 eine zusätzliche Bestattungsform neben den Friedhöfen in den fünf Ortsteilen an. Es können hier ausschließlich Urnen beigesetzt werden. Auf dem Waldfriedhof sind auch Beisetzungen von Personen, die nicht Einwohner/innen des Marktfleckens waren, gestattet.
weiterlesenDie Friedhöfe in den fünf Ortsteilen von Merenberg bieten jeweils unterschiedliche Bestattungsformen an. Bei Fragen zu Gebühren und Bestattungsarten wenden Sie sich jederzeit gerne an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.