Während der Wintermonate haben Grundstückseigentümer auf die Bestimmungen bzgl. Schneeräumung, Schutz der Wasserzähler vor Frost, Freihaltung von Hydranten und Wasserschiebern sowie des Parkens auf öffentlichen Straßen und Wegen zu achten.
Diese Bestimmungen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Bekanntmachung