Der Warntag am 13. März beginnt um 10:15 Uhr mit der hessenweiten Warnung, über Cell-Broadcast (SMS-CB), WarnApps (z.B.hessenWARN) und über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Über die in den Ortsteilen vorhandenen Sirenen erfolgt der Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger auf- und abschwellender Heulton). Um 10:50 Uhr erfolgt die „Entwarnung“ (einminütiger durchgängiger Dauerton).
Im Ernstfall haben die Signale folgende Bedeutung: „Warnung der Bevölkerung“ = Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsehsender, Internet) – rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an. „Entwarnung“ = Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben.
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen (Zivilschutzfall) bei Großschadensanlage (Katastrophenfall), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr (tägliche Gefahrenabwehr) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Beim Cell-Broadcasting kann aus technischen gründen nicht die Entwarnung übermittelt werden.
Anmeldung zur hessenWarn-App
Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für
iphone: im App Store
Android Phone: im Google Play Store