Hessenweiter WARNTAG am Donnerstag, 13. März 2025

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen (Zivilschutzfall) bei Großschadensanlage (Katastrophenfall), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr (tägliche Gefahrenabwehr) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Beim Cell-Broadcasting kann aus technischen gründen nicht die Entwarnung übermittelt werden.

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